Kaplanei soll Neubau weichen

Die Kaplanei (Bildmitte), zwischen Liegenschaft Hirschen und Pfarrhaus (hinten), ist in einem desolaten Zustand. Sie soll erneuert, eventuell gänzlich durch einen Neubau ersetzt werden. Bild: Erhard Gick

Das Kaplanei-Gebäude stammt aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts und ist erneuerungsbedürftig. Der Kirchenrat möchte das Haus durch einen Neubau ersetzen, verbunden mit Auflagen.

ERHARD GICK

«Die Gemeinde Steinen ist die derzeitige Mieterin des Kaplanenhauses zwischen der Liegenschaft Hirschen und dem Steiner Pfarrhaus», sagt Albert Beeler, Vizepräsident des Kirchenrates. In der Tat wird das alte, in die Jahre gekommene Haus seit rund 16 Jahren der politischen Gemeinde zu einem symbolischen Preis überlassen, es wird von dieser zur Beherbergung der zugewiesenen Asylbewerber verwendet. «Die Gemeinde Steinen plant beim Feuerwehrlokal, dem ehemaligen Zeughaus, eine eigene Asylunterkunft zu realisieren. Dadurch wird die Kaplanei frei zur eigenen Nutzung durch die Kirchgemeinde», sagt Beeler.

Die Kaplanei in Steinen ist im Eigentum der Kaplaneipfrundstiftung Steinen und wird von der Kirchgemeinde Steinen verwaltet. «Es ist der Wunsch des Kirchenrates, die desolate Kaplanei durch einen Neubau zu ersetzen», so Beeler. Im Moment stehe diesem Vorhaben im Weg, dass das Haus sowohl als Einzelobjekt im «Kantonalen Inventar geschützter Bauten und Objekte» (Kigbo) eingetragen ist sowie im Verbund mit den Gebäuden der Gemeindeverwaltung und dem Pfarrhaus dem «Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz» (Isos) unterstellt ist. «Der Kirchenrat ist aber bestrebt, mit der kantonalen Denkmalpflege nach einer Lösung zu suchen. Im Idealfall soll das Haus aus dem Kigbo entlassen werden», sagt Beeler.

In ähnlichem Stil erneuern

Das Baujahr der Kaplanei wird im Isos mit der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts angegeben, das Baujahr der Gemeindeverwaltung mit dem 17./18. Jahrhundert und das Baujahr des Pfarrhauses mit 1653. Die Kaplanei ist somit das mit Abstand jüngste dieser drei gemäss Isos zusammengehörenden Gebäude. Dies sei auch gut an ihrem unterschiedlichen Baustil ersichtlich, hält der Kirchenrat fest. Gemeindeverwaltung und Pfarrhaus werden als «Blockbau mit Satteldach» bezeichnet, die Kaplanei als «Wohnstock mit Zeltdach». Geplant sei, falls der Kirchenrat mit seinem Anliegen beim kantonalen Denkmalpfleger durchkäme, das Gebäude im heutigen Stile zu erneuern.

Die künftige Nutzung würde primär der Öffentlichkeit dienen. Vorgesehen wäre auch eine Wohnung, die im neuen Kaplaneihaus realisiert werden könnte. Wie vom Kirchenrat zu erfahren war, soll die Erneuerung der Kaplanei zu einem Haupttraktandum der kommenden Kirchgemeindeversammlung werden.

Finanzierung zu einem wesentlichen Teil sichergestellt

Ein wichtiger Punkt bei diesem Projekt ist die Finanzierung sowohl der Planung wie der Erneuerung. Der Kirchenrat möchte die Finanzierung vor Auftrags-erteilung sicherstellen und von der Kirchgemeindeversammlung genehmigen lassen. Die Kirchgemeinde ist in der glücklichen Lage, dass Karl und Katharina von Rickenbach sel. der Kirche ein grosses Legat von nahezu 1,2 Mio. Franken hinterlassen haben. Eine erste Tranche dieses Vermächtnisses wurde für eine umfassende Reinigung und Ausbesserung kleiner Schäden im Innenraum der Pfarrkirche verwendet. Der Kirchenrat möchte nun einen Maximalbetrag von 1,12 Mio. Franken aus diesem Nachlass der Erneuerung der Kaplanei zuweisen.

Bote der Urschweiz, 6. Dezember 2018

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